In der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 ist die Energieausweispflicht auch für bestehende Gebäude festgeschrieben worden. Das soll Eigentümern einen Anreiz bieten, weiter in Energie sparende Maßnahmen zu investieren. Das lohnt sich langfristig, denn in Zukunft wird es einfacher sein, gut bewertete Objekte zu vermieten oder zu verkaufen als jene, die laut Energieausweis hohe Nebenkosten aufweisen.
Der Ausweis muss bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel vorgelegt werden. Das gilt für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, bereits ab dem 1. Juli 2008, für jüngere Gebäude ab dem 1. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude gilt der 1. Juli 2009 als Stichtag. Selbst genutztes Eigentum, auch vererbtes oder verschenktes, ist von der Regelung ausgenommen.
Sie können den Ausweis über uns erstellen lassen. Hierzu stellen Sie uns alle für die Bearbeitung des Energieausweises erforderlichen Daten in einem Datenerhebungsbogen zur Verfügung. Wir vereinbaren einen Termin, zu dem Ihr Objekt begangen und die Daten auf Plausibilität geprüft werden. Darauf folgt die Ausstellung des Energieausweises. Die marktüblichen Kosten für den Ausweis variieren je nach Gebäudeart und Größe der Wohneinheiten. Ausdrücklich abraten möchten wir von Billigausweisen aus dem Internet, die wenig kosten, aber gar nichts taugen.
Unser Energieberater Christian Heins beantwortet gern all Ihre Fragen, etwa welchen Ausweis Sie wählen sollten. Sie erreichen ihn während der Bürozeiten unter Tel. 02152-1496343 oder per E-Mail: c.heins@stadtwerke-kempen.de
Die Ausweise beziehen sich immer auf das gesamte Gebäude, nicht auf einzelne Wohneinheiten. Es gibt zwei Varianten. Beim „verbrauchsorientierten" Ausweis ist der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner aus den vergangenen drei Jahren maßgeblich. Hier ist das Verhalten der Bewohner mitbestimmend: Wer bei gekippten Fenstern heizt, sorgt damit für eine schlechtere Einstufung des Gebäudes.
Der „bedarfsorientierte" Ausweis betrachtet die vorhandene Bausubstanz und die Heiztechnik. Aus der Qualität von Heizungsanlage und Wärmeschutz wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt - unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Diese Daten zu ermitteln, ist aufwändiger, der Ausweis dafür aber aussagekräftiger.