Netznutzungsentgelte

Grundsätze der Entgeltermittlung

Grundlage der Entgeltbildung ist entsprechend der Empfehlung des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft das so genannte "Netzpartizipationsmodell (NPM)". Das NPM ist dazu geeignet, Netzkosten in verursachungsgerechter und diskriminierungsfreier Weise auf die einzelnen Kundengruppen zu verteilen. Hierzu wurde das Gasnetz funktional in ein Ortstransport- und ein Ortsverteilnetz aufgeteilt. Weiterhin wurden die Kunden gemäß ihrer jeweiligen Anschlusssituation erfasst. Für die einzelnen Kundengruppen wurden in Abhängigkeit von deren Verbrauchsverhalten der individuelle Anteil der Nutzung des Ortsverteilernetzes ermittelt und so die Kosten zugeordnet. Für die Ortstransportleitungen wird eine Nutzung durch alle Kunden angenommen.

Änderung der Netzentgelte laut § 17 GasNEV

Die Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde (§ 23 a EnWG). Die Stadtwerke Kempen GmbH hat Anträge auf Genehmigung von Entgelten Gas und Strom für den Netzzugang nach § 23 a Abs. 3 EnWG gestellt.

Netzentgelte

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