Grund-und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Das Energieversorgungsunternehmen Stadtwerke Kempen GmbH hat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG am 13. Juli 2005 die Aufgabe der allgemeinen Versorgung in dem Netzgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH durchgeführt und ist demzufolge gemäß § 118 Abs. 3 EnWG Grundversorger für Strom.

Zum 01.07.2015 versorgt die Stadtwerke Kempen GmbH die meisten Haushaltskunden im eigenen Netzgebiet.

Haushaltskunden in diesem Sinne sind nach § 3 Nr. 22 EnWG nur Letztverbraucher, die Elektrizität überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.



Grundversorger für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 ist demnach die:
Stadtwerke Kempen GmbH

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