Netznutzungsentgelte

Bedingungen Netzzugang

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben Jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich Musterverträgen und Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.

Netzengpässe

Laut § 15 Abs. 4 und 5 StromNZV sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form im Internet zu veröffentlichen. 

Im Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Kempen GmbH bestehen derzeit keine Engpässe. Für den Fall, dass ein Engpass eintritt, werden wir die erforderlichen Informationen veröffentlichen.

Hochlastzeitfenster

Bestätigung gemäß MessEG

Netzentgelte

Wir sind persönlich für Sie da!  

Öffnungszeiten Kundencenter

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