Netznutzungsentgelte
Bedingungen Netzzugang
Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben Jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich Musterverträgen und Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Netzengpässe
Laut § 15 Abs. 4 und 5 StromNZV sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form im Internet zu veröffentlichen.
Im Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Kempen GmbH bestehen derzeit keine Engpässe. Für den Fall, dass ein Engpass eintritt, werden wir die erforderlichen Informationen veröffentlichen.
Hochlastzeitfenster
Bestätigung gemäß MessEG
Netzentgelte
- Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2024
- Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2023
- Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2022
- Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2021