Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Solarstromanlage, PV, Photovoltaikanlage, Strom

Anmeldung einer Erzeugungsanlage bei der Stadtwerke Kempen GmbH

Für die Genehmigung und spätere Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage am Netz der Stadtwerke Kempen GmbH bitten wir Sie die folgenden Unterlagen einzureichen. Hierfür können Sie sich zu den verlinkten Punkten alle erforderlichen Dokumente herunterladen und uns diese per Email an strom@stadtwerke-kempen.de zusenden:

Anlagen bis 135 kW (Typ A)

Anlagen größer 135 kW (Typ B)

Einen Termin zur Inbetriebnahme können Sie telefonisch unter 02152 1496-516 vereinbaren.

Ergänzende Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen

Als Stromnetzbetreiber sind wir nach § 25 Abs. 4 und 5 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) zur schriftlichen Information bestimmter Betreiber von EEG-Anlagen und KWK-Anlagen verpflichtet. Wir weisen auf Ihre Verpflichtung hin, sich und Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister-Webportal zu registrieren und die dort eingetragenen Daten Ihrer Anlagen zu prüfen, bestätigen oder zu korrigieren. Sollten Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden gemäß den genannten Vorschriften in der MaStRV Ansprüche auf Zahlungen nach dem EEG und KWKG nicht fällig bis eine vollständige Registrierung im MaStR-Webportal erfolgt ist. Dies gilt auch für die entsprechenden Abschlagszahlungen. Ferner verweisen wir auf die Website der Bundesnetzagentur, die Ihnen vorrangig auch für Fragen zur Verfügung steht. Unter folgendem gelangen Sie zum Marktstammdatenregister: www.marktstammdatenregister.de

Die Dokumente werden zwingend zur Netzverträglichkeitsprüfung und Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes benötigt. Eine Benennung des Netzverknüpfungspunktes erfolgt vorbehaltlich zu eventuell später nachgereichten Angaben.

Sollten die Angaben nicht mit den Angaben des Datenblattes für Erzeugungsanlagen korrespondieren, erfolgt eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen (die erste Prüfung ist für den Antragsteller kostenlos).

Das Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und der Antrag auf Inbetriebsetzung ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Inbetriebsetzung vollständig ausgefüllt einzureichen.

Die Betriebserlaubnis wird nach erfolgreicher Inbetriebnahme dem Anlagenbetreiber ausgehändigt. Dieses Dokument bildet u. a. die Grundlage für die Inbetriebnahme und stellt die anschließende Vergütung des eingespeisten Stromes sicher.

Hinweis: Die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage erfolgt kostenpflichtig mit dem jeweils gültigen Satz.

Wir sind persönlich für Sie da!  

Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Freitag   8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung.

 

Telefon: 02152 1496-0
Telefax: 02152 1496-202
E-Mail: info@stadtwerke-kempen.de
Notdienst: 02152 50000 (24/7)

 

Servicetelefon 

Montag bis Donnerstag 7:30 - 16:00 Uhr            
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr

©2016 Stadtwerke Kempen GmbH

Empfehlen