Klimaschutz bekommt ein Preisschild

Zur Erreichung der Klimaziele bis zum Jahr 2030 hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Hierzu gehört auch die CO2-Abgabe, welche von der Bundesregierung zum 1. Januar 2021 für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt wird. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Wer die Energieträger Benzin, Diesel, Heizöl, Kohle, Flüssig- und Erdgas verbrennt und damit die Umwelt mit Kohlendioxid (CO2) belastet, muss ab nächstem Jahr mehr dafür bezahlen.

Das Ziel der Abgabe: klimaschädliches Heizen und Autofahren teurer zu machen und Anreize für die Verbraucher zu schaffen, sich klimafreundlich zu verhalten. Also Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen, erneuerbare Energien zu nutzen.

Wir als Ihr Energieversorger vor Ort reichen die CO2-Abgabe 1:1 an den Bund weiter und passen ab Januar 2021 unsere Gaspreise an.

>>> Offizielle Bekanntmachung

Energiesparen wird wichtiger

Beim Klimaschutz drücken EU und Bundesregierung aufs Tempo: Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Und Deutschland möchte seine Emissionen schon bis 2030 um 55 Prozent reduzieren (verglichen mit 1990). Deshalb erhalten Unternehmen und Verbraucher starke Anreize, um beim Heizen und bei der Mobilität auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen:

Auf Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl wird künftig ein CO2-Preis fällig. So kostet ab Januar der Ausstoß einer Tonne CO2 25 Euro. Dieser Preis steigt im Laufe der nächsten Jahre weiter an.

2021 25 Euro pro Tonne
2022 30 Euro pro Tonne
2023 35 Euro pro Tonne
2024 45 Euro pro Tonne
2025 55 Euro pro Tonne

Durch die Einführung des CO2-Preises wird unter anderem Erdgas für Sie teurer. Wir als Stadtwerke Kempen berechnen Ihnen die CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter. Sie können diese Kosten durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, z.B. durch richtiges Heizen und Lüften oder durch eine neue Heizung, reduzieren.

Neuausrichtung im Sinne des Klimaschutzes: Warum wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet? 

Durch die CO2-Abgabe soll keine Mehrbelastung für Industrie und Verbraucher entstehen. Vielmehr ist das Ziel eine Neuausrichtung im Sinne des Klimaschutzes: Wer viel mit dem Auto fährt, zahlt mehr als wer mit Bus und Bahn oder per Fahrrad unterwegs ist.

Ziel des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist es, einen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz zu leisten, um den Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmemarkt zu fördern. Der Grundgedanke dahinter: Durch Einführung eines Kohlenstoffdioxidpreises soll der Verbrauch und somit die Emissionen verringert werden.

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen zum Teil an Bürger und Betriebe zurückgegeben werden (z. B. über ein höheres Wohngeld, eine höhere Pendlerpauschale oder die Senkung der EEG-Umlage). Die Einnahmen, die in den Bundeshaushalt fließen, sollen weiteren Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen zugutekommen.

Wird der CO2-Preis an den Endkunden weitergegeben?  

Der CO2-Preis wird ähnlich wie Abgaben oder Steuern in die Energiepreise eingerechnet. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist vom Energieversorger nicht frei zu gestalten, sondern gesetzlich vorgegeben.

Brennstoffemissionshandelsgesetz - einfach erklärt!

Was regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG?

Wer nimmt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teil?

Wie hoch ist die CO2-Abgabe für das Jahr 2021 und die darauffolgenden Jahre?

Ist mein Erdgastarif davon betroffen?

Müssen andere Stadtwerke und Energielieferanten auch den CO2-Preis zahlen?

Warum ist mein Öko-Stromtarif von der CO2-Abgabe nicht betroffen?

Welchen Einfluss hat der CO2-Preis auf den Klimaschutz?

Was machen die Stadtwerke Kempen mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?

Wir sind persönlich für Sie da!  

Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Freitag   8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung.

 

Telefon: 02152 1496-0
Telefax: 02152 1496-202
E-Mail: info@stadtwerke-kempen.de
Notdienst: 02152 50000 (24/7)

 

Servicetelefon 

Montag bis Donnerstag 7:30 - 16:00 Uhr            
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr

©2016 Stadtwerke Kempen GmbH

Empfehlen