Strompreiszusammensetzung

Zusammensetzung des Stromentgeltes

Der Kunde bezieht für seine Anlage vom Energieversorger elektrische Energie (Strombezug) zum Allgemeinen Preis der Grundversorgung. Hierfür vergütet der Kunde dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) ein so genanntes "Stromentgelt".

Dieses Stromentgelt besteht aus zwei Komponenten:

  • Verbrauchspreis: Der Preis berechnet sich aus der vom Kunden bezogenen elektrischen Arbeit, gegebenenfalls gesondert für die Schwachlastarbeit
  • Jährlicher verbrauchsunabhängiger Grundpreis: inkl. der jeweiligen Entgelte für den konventionellen oder modernen Messstellenbetrieb

Detaillierte Erläuterungen zur Zusammensetzung des Stromentgeltes 

EEG-Umlage

Konzessionsabgabe

KWK-Umlage

Netzentgelte

Offshore-Haftungsumlage § 17f EnWG

Umlage "Abschaltbare Lasten" nach § 18 AbLaV

§ 19 StromNEV-Umlage

Stromsteuer/Energiesteuer

Angaben gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf

Gewerbe

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