Strompreiszusammensetzung
Zusammensetzung des Stromentgeltes
Der Kunde bezieht für seine Anlage vom Energieversorger elektrische Energie (Strombezug) zum Allgemeinen Preis der Grundversorgung. Hierfür vergütet der Kunde dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) ein so genanntes "Stromentgelt".
Dieses Stromentgelt besteht aus zwei Komponenten:
- Verbrauchspreis: Der Preis berechnet sich aus der vom Kunden bezogenen elektrischen Arbeit, gegebenenfalls gesondert für die Schwachlastarbeit
- Jährlicher verbrauchsunabhängiger Grundpreis: inkl. der jeweiligen Entgelte für den konventionellen oder modernen Messstellenbetrieb
Detaillierte Erläuterungen zur Zusammensetzung des Stromentgeltes
Angaben gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf
- Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf (ab 01.03.2024)
- Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf (ab 01.01.2024)
- Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf (ab 01.01.2023)
- Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf (ab 01.08.2022)
- Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf (ab 01.04.2022)
Gewerbe
- Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf (ab 01.03.2024)
- Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf (ab.01.01.2024)
- Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf (ab 01.01.2023)
- Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf (ab 01.08.2022)
- Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf (ab 01.04.2022)