Allgemeine Gastarife

Grundversorgung 

Preisblätter

Grundversorgung ab 01.04.2024
Grundversorgung ab 01.01.2024
Grundversorgung ab 01.07.2023
Grundversorgung ab 01.01.2023
Grundversorgung ab 01.10.2022
Grund- und Ersatzversorgung ab 01.08.2022
Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2022 bis 31.07.2022
Grund- und Ersatzversorgung bis 31.12.2021

Ersatzversorgung 

Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate zu den öffentlich bekannt gemachten Konditionen der Ersatzversorgung sowie den nachfolgenden Preisen.

Preisblätter 

Ersatzversorgungstarif

Weitere Dokumente zum Download 

Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Kempen

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