Netzanschluss 1 KV und 10 KV

Technische Mindestanforderungen

1. Veröffentlichungspflichten nach § 19 Abs.1 EnWG

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen, technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.

2. Technische Mindestanforderungen Niederspannungsnetz

Es gelten folgende technische Mindestanforderungen für Netzanschlüsse an das Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Kempen GmbH in der jeweils aktuellsten Fassung:

Hinweis: Die technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110 sind käuflich beim VDE-Verlag zu erwerben.

https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar

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