Netzanschluss 1 KV und 10 KV
Technische Mindestanforderungen
1. Veröffentlichungspflichten nach § 19 Abs.1 EnWG
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen, technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
2. Technische Mindestanforderungen Niederspannungsnetz
Es gelten folgende technische Mindestanforderungen für Netzanschlüsse an das Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Kempen GmbH in der jeweils aktuellsten Fassung:
- NAV Niederspannungsanschlussverordnung
- Technische Anschlussbedingungen TAB 2023
- Ergänzende Bedingungen zur NAV Niederspannungsanschlussverordnung
- Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Kempen zur TAB 2019
- Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Kempen zur VDE-AR-N 4110
- VDE-AR-N 4100 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)"
- VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
- VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)"
Hinweis: Die technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110 sind käuflich beim VDE-Verlag zu erwerben.
https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar